Notfallbehandlung im Ausland für gesetzlich Versicherte

Notfallbehandlung im Ausland für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich versicherte Personen haben im Ausland Anspruch auf zahnärztliche Notfallbehandlungen, die medizinisch notwendig sind und nicht bis zur Rückkehr warten können. Es wird jedoch empfohlen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, da die gesetzlichen Kassen nur Leistungen übernehmen, die auch den Versicherten des Reiselandes zur Verfügung stehen.

In den meisten europäischen Ländern kann die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) für den Zahnarztbesuch genutzt werden. Diese Karte ist oft auf der Rückseite der Versichertenkarte zu finden. Beachten Sie jedoch, dass die EHIC nur bei Vertragsärzten der ausländischen Krankenkasse verwendet werden kann. Wenn Ihre EHIC nicht akzeptiert wurde und Sie die Kosten für den Zahnarztbesuch selbst bezahlen mussten, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen, um eine Erstattung beantragen zu können.

Die Leistungsansprüche im Ausland sind oft begrenzt, insbesondere bei zahnärztlichen Behandlungen. Daher ist es ratsam, sich mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung zusätzlich abzusichern, um die Kosten selbst zu tragen oder zumindest einen Großteil erstattet zu bekommen.

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